Logo-Schulinfo

29.08.2014, Infos für Lehrpersonen

Information Zuweisungen in die «Werkschule»

Brief

Die Zuweisungen in die Werkschule erfolgen im Rahmen des Übertrittsverfahrens I nach klar definierten Kriterien. Der Beitrag erläutert den Ablauf und die Grundlagen des Verfahrens.

Die Praxis betreffend Zuweisungen in die Werkschule bedarf Korrekturen. In diesem Sinne hat sich der Bildungsrat bereits an die involvierten Schulleitungen und Lehrpersonen gewandt. Im Schreiben des Präsidenten der Übertrittskommission I, Markus Kunz, wird nun das korrekte Vorgehen inkl. neuer Hilfestellungen beschrieben. Sein Brief, siehe unten, kann angeklickt und dann "geblättert" werden. Der Brief wird überdies direkt und dannzumal in besserer Auflösung als an dieser Stelle möglich zugestellt.

lukas.fuerrer@zg.ch

Neuste Beiträge aus den anderen Rubriken

OSKIN – ein Ort der Tat und digitalen Dynamik
Fachgruppen

OSKIN – ein Ort der Tat und digitalen Dynamik

Zum Beitrag
Wenn Eltern eine Abklärung verweigern
Schulrecht

Wenn Eltern eine Abklärung verweigern

Zum Beitrag